Das erneuerte Gebäudeenergiegesetz 2024
Welche Änderungen hat die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz getroffen?
Im September dieses Jahres veröffentlichte die Bundesregierung ihre Änderungen der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese beinhalten Veränderungen und Neuerungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und des umweltfreundlicheren Heizens.
Was sind die Hauptänderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024?
Die GEG-Novelle, welche am 1. November 2020 erstmalig in Kraft trat, markiert einen bedeutenden Schritt im Klimaschutz sowie im Bereich der energetischen Effizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das GEG 2024 bildet das rechtliche Fundament, um die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Dieses gilt für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden, indem es einen gezielten und sparsamen Umgang mit Energie sowie die Einbindung erneuerbarer Energien für Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vorschreibt.
Wie berücksichtigt das GEG das Vermieter-Mieter-Verhältnis?
Im Gesetzestext der Bundesregierung ist des Weiteren eine genaue Berücksichtigung des Vermieter-Mieter-Verhältnisses fest verankert. Diese Verankerung geschah erst auf Forderung des Bundesrates. Vermieter können die Miete um eine jährliche Modernisierungsumlage in Höhe von 10 Prozent der Kosten erhöhen, die sie aufgewandt haben, um den Anforderungen des GEG nach mehr Klimaschutz genüge zu tun. Allerdings muss der Vermieter erhaltene Fördermittel von den Kosten der Modernisierungsmaßnahmen abziehen. Wenn keine Fördermittel in Anspruch genommen wurden, darf die Umlage nur 8 Prozent betragen.
Was sind die Ausnahmeregeln in der Härtefallklausel des GEG?
Die Ausnahmeregeln wurden in einer Härtefallklausel verankert, welche vorsieht, dass es Einzelfallprüfungen im Rahmen von behördlichen Verfahren geben wird.
Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, sieht das GEG eine verpflichtende Beratung durch Energieberater vor. Diese Beratung ist eine verpflichtende Anforderung, um auf die wirtschaftlichen Risiken, durch höhere CO2-Abgaben aufmerksam zu machen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundesrat beschlossen. Der Bundesrat hat am Freitag, den 29. September 2023, das Heizungsgesetz gebilligt.
Stand: 09.10.2023